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  • MENSCHLICHKEIT wird BILDSPRACHE.

    MENSCHLICHKEIT wird BILDSPRACHE.

    Ich habe mich intensiv mit aktuellen Design-Trends, Auswertungen und Bildsprache-Sammlungen rund um das Thema AI auseinandergesetzt und bin dabei zu einer Einschätzung gelangt, die mich nicht überrascht. Diese möchte ich gern mit euch teilen:


    AI wird Commodity, zur Nebensache, zum Werkzeug.

    Perfekt, glatt, generisch: Nicht weil Menschen plötzlich schlechter gestalten – sondern weil „okay“ heute in Sekunden generiert wird.

    Und genau da kippt es: Je leichter Bilder entstehen, desto stärker zählen Bilder, die nach Entscheidung aussehen.
    Nicht nach Tool. Nicht nach Template. Sondern nach Autorin.


    Der neue Luxus heißt: UNVERWECHSELBARKEIT

    Wenn alles möglich ist, wird das Eigene knapp.
    „Schön“ ist langweilig.
    Der Unterschied liegt in den individuellen Eigenheiten und bewußten Entscheidungen:

    • Kanten statt Komfort
    • Haltung statt Harmonie
    • Idee statt Oberfläche

    ANTI-BLANDING: Schluss mit dem neutralen Einheitslächeln

    Blanding ist der Output für eine Welt, die auf Risikoallergie trainiert wurde und Stereotype generiert.
    GenAI skaliert diesen Look – und macht ihn gleichzeitig schnell wertlos und langweilig.

    Die Gegenbewegung ist sichtbar.
    Marken und Creator gehen wieder auf Charakter:

    • eigenwillige Typo
    • mutige Kontraste
    • starke Perspektiven
    • klare visuelle Regeln

    MESSINESS mit Absicht: Unperfektes Echtheitssignal

    Das Interessante ist nicht „unsauber“, sondern „menschlich„:
    Körnung, Textur, echte Launen, ein Schnitt, der atmet, ein Moment, der nicht geschniegelt ist.

    Das ist kein Rückschritt – das ist Glaubwürdigkeit.
    Und Glaubwürdigkeit ist in Zeiten synthetischer Perfektion ein Wettbewerbsvorteil.


    HUMAN TOUCH: Nicht Deko, sondern Strategie

    „Human Touch“ wird oft wie ein Moodboard-Label behandelt. 2026 ist es eine Produktionsentscheidung:

    • echte Sets statt generischer Hintergründe
    • echte Requisiten statt perfekt berechneter Oberflächen
    • echte Körperlichkeit statt Avatar-Neutralität
    • echte Beobachtung aus dem sozialen Kontext statt „Pinterest-Remix“

    Warum?
    Weil AI dir Varianten gibt – aber selten Bedeutung.
    AI hat kein Differenzierungsmerkmal: In Zeiten wo Themen wie Authentizität, Code of Conduct, Verhaltensregeln, Social-Corporate und anderer Nachhaltigkeits-Themen im Fokus der Unternehmenskommunikation stehen, sehe ich AI als unpersönliche und künstliche Facette, wenig Substanz.


    Herkunft wird sichtbar: Provenance als Teil der Ästhetik

    Je mehr synthetische Bilder im Umlauf sind, desto stärker wirkt ein neues Qualitätsmerkmal: HERKUNFT.

    Nicht nur „sieht gut aus“, sondern:
    Wer hat’s gemacht? Wie ist es entstanden? Was ist verifizierbar?

    Content Credentials, Standards, Kennzeichnung: klingt technisch – ist aber emotional.


    Visible AI = Reputationsrisiko

    AI kann Kosten senken. Aber auch Markenwert kosten – wenn sie nach Abkürzung aussieht.

    Der Punkt ist simpel:
    Wenn dein Publikum den Trick sieht, ist der Zauber weg.

    Die spannende Konsequenz: 
Viele starke Teams nutzen AI intensiver denn je – nur sieht man es weniger.


    Fazit: „AI unsichtbar – Mensch sichtbar“

    Die Trendwende ist klar, aber präzise:
    Weg von AI als dominanter Ästhetik, hin zu menschlicher Autor*innenschaft als Differenzierung.

    Oder in Bildsprache übersetzt:

    • Mehr Material, weniger Plastik
    • Mehr Haltung, weniger „gefällt allen“
    • Mehr Moment, weniger Perfektion
    • Mehr Herkunft, weniger generischer Glow

    Quellen:

    • MarTech – „AI fatigue“ und Effekte auf Brand/Engagement
    • Marktforschungs-Blog | Unperfekt ist das neue Perfekt – GIM
    • Digiday – steigende Nachfrage nach Authentizität/„Messiness“ im Creator-Markt
    • Adobe – Creative Trends 2026 (Human Touch als Leitmotiv)
    • Europäische Kommission – EU-Regulierungsrahmen / Transparenz- & Kennzeichnungsthemen
    • Content Authenticity Initiative / Content Authenticity – Content Credentials & Provenance (C2PA)
    • SAG-AFTRA – AI/Consent/Schutzmechanismen für Performers & Rechte
    • The Verge – öffentliche Kritik an sichtbarer AI-Werbeästhetik (Reputationssignal)
  • KI-generierte Abbildungen und das Copyright

    KI-generierte Abbildungen und das Copyright

    Der Versuch einer Zusammenfassung (Stand 12.12.2025)

    Status Quo aus rechtlicher Perspektive und aktuelle Rechtsprechung/EU-Richtlinien

    Das deutsche Urheberrecht (UrhG) führt noch keine spezifischen Gesetze zum Thema KI auf.
    Allerdings ist nach den Leitlinien § 44b UrhG „Data Mining/Trainieren“ einer KI nach deutschem Recht zulässig.
    NutzerInnen einer KI müssen allerdings § 23 UrhG beachten: „Es bedarf der Zustimmung des Urhebers eines Werkes, wenn man ein eigenes Werk veröffentlichen will, das dem ursprünglichen Werk nachempfunden ist.“

    Und dann gibt es noch den eigentlich wichtigsten Teil des Urheberrechtsgesetzes (§ 2 Abs. 2 UrhG): Nur persönliche Schöpfungen sind nach UrhG schützenswert.
    D.h: Ein menschliches Wesen muss das Werk geschaffen haben. Der menschliche Anteil an der Erschaffung des Bildes muss so groß ist, dass eine sogenannte „Schöpfungshöhe“ erreicht wird und der KI-Anteil völlig untergeordnet erscheint.

    Konsequenz

    Ein „Prompt“ ist keine kreative menschliche Entscheidung und wird nach dem UrhG nicht als persönliche Schöpfungshöhe betrachtet.
    KI-generierte Abbildungen unterliegen keinem Urheberschutz, soweit diese nur mit „Prompts“ erzeugt wurden.
    In anderen Ländern verhält es sich ähnlich: Auch die US-Gesetzgebung räumt den KI-generierten Abbildungen keinen Urheberrechtsschutz ein.

    Somit sind KI-generierte Abbildungen nicht schützenswert und im eigentlichen Sinne als „Freiwild“ zu bewerten.
    Jeder könnte die von einer beliebigen Person mit „Prompts“ generierten KI-Abbildungen selber nutzen, „ohne Gewähr“.
    Bis auf Weiteres, soweit keine neuen gesetzlichen Bestimmungen deutschlandweit und europaweit vereinbart werden, halten wir uns an das oben Beschriebene.

    Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Bildern

    Aktuell wird in der EU im Kontext der KI-Richtlinie (AI-Act) darüber diskutiert, inwieweit eine Offenlegung stattfinden soll. Es zeichnet sich ab, dass alle mit KI-erzeugten Abbildungen speziell gekennzeichnet werden müssen.

    Mit anderen Worten …

    Eine Bildagentur kann für ein Nutzungshonorar in dem eigentlichen Sinne nur Lizenzen anbieten, die urheberrechtlich geschützt sind.
    Somit sind KI-generierte Abbildungen ohne „Schöpfungshöhe“ für eine Bildagentur nicht geeignet, da schlichtweg kein Urheberrechtsschutz besteht.
    Wir möchten in diesem Kontext auf unserem gemeinsam unterzeichneten Vertrag unter § 2. 1.) verweisen: „Der/die Fotograf*in versichert seine/ihre alleinige Urheberschaft der Bilder.“

    Außerdem sind folgende Aspekte bei einer Nutzung von KI-generierten Abbildungen grundsätzlich zu berücksichtigen:

    • Ohne Urheberschutz keine Exklusivität
    • Mangel an Originalität
    • Wettbewerber/Kunden dürfen theoretisch deine KI-generierten Abbildungen bearbeiten und für ihre Kommunikation verwenden
    • Urheberrechte/Drittrechte/Markenrechte könnten verletzt werden
    • Ähnlichkeiten mit echten Personen oder Marken sind nicht ausgeschlossen