Kategorie: NEWS

  • Fear Guards the Lemon Grove by Klaus Pichler

    Fear Guards the Lemon Grove by Klaus Pichler

    From the very first pages, this book draws you in, and I found it almost impossible to put down. As a lover of the simple yet sophisticated Italian dish „pasta al limone,“ I found myself suddenly drawn into the complex history of Sicily and its cultural interconnections via my culinary weakness. The photographs, illustrations and narrative passages had the same effect on my senses as the finely grated lemon zest on the dish itself: unmistakably distinctive. This distinctive ambivalence, which is as multi-layered as Sicily itself, reflects the complex and culturally woven history of the land.

    Favorite Photobooks 2025 — The Big List

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  • KI-generierte Abbildungen und das Copyright

    KI-generierte Abbildungen und das Copyright

    Der Versuch einer Zusammenfassung (Stand 12.12.2025)

    Status Quo aus rechtlicher Perspektive und aktuelle Rechtsprechung/EU-Richtlinien

    Das deutsche Urheberrecht (UrhG) führt noch keine spezifischen Gesetze zum Thema KI auf.
    Allerdings ist nach den Leitlinien § 44b UrhG „Data Mining/Trainieren“ einer KI nach deutschem Recht zulässig.
    NutzerInnen einer KI müssen allerdings § 23 UrhG beachten: „Es bedarf der Zustimmung des Urhebers eines Werkes, wenn man ein eigenes Werk veröffentlichen will, das dem ursprünglichen Werk nachempfunden ist.“

    Und dann gibt es noch den eigentlich wichtigsten Teil des Urheberrechtsgesetzes (§ 2 Abs. 2 UrhG): Nur persönliche Schöpfungen sind nach UrhG schützenswert.
    D.h: Ein menschliches Wesen muss das Werk geschaffen haben. Der menschliche Anteil an der Erschaffung des Bildes muss so groß ist, dass eine sogenannte „Schöpfungshöhe“ erreicht wird und der KI-Anteil völlig untergeordnet erscheint.

    Konsequenz

    Ein „Prompt“ ist keine kreative menschliche Entscheidung und wird nach dem UrhG nicht als persönliche Schöpfungshöhe betrachtet.
    KI-generierte Abbildungen unterliegen keinem Urheberschutz, soweit diese nur mit „Prompts“ erzeugt wurden.
    In anderen Ländern verhält es sich ähnlich: Auch die US-Gesetzgebung räumt den KI-generierten Abbildungen keinen Urheberrechtsschutz ein.

    Somit sind KI-generierte Abbildungen nicht schützenswert und im eigentlichen Sinne als „Freiwild“ zu bewerten.
    Jeder könnte die von einer beliebigen Person mit „Prompts“ generierten KI-Abbildungen selber nutzen, „ohne Gewähr“.
    Bis auf Weiteres, soweit keine neuen gesetzlichen Bestimmungen deutschlandweit und europaweit vereinbart werden, halten wir uns an das oben Beschriebene.

    Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Bildern

    Aktuell wird in der EU im Kontext der KI-Richtlinie (AI-Act) darüber diskutiert, inwieweit eine Offenlegung stattfinden soll. Es zeichnet sich ab, dass alle mit KI-erzeugten Abbildungen speziell gekennzeichnet werden müssen.

    Mit anderen Worten …

    Eine Bildagentur kann für ein Nutzungshonorar in dem eigentlichen Sinne nur Lizenzen anbieten, die urheberrechtlich geschützt sind.
    Somit sind KI-generierte Abbildungen ohne „Schöpfungshöhe“ für eine Bildagentur nicht geeignet, da schlichtweg kein Urheberrechtsschutz besteht.
    Wir möchten in diesem Kontext auf unserem gemeinsam unterzeichneten Vertrag unter § 2. 1.) verweisen: „Der/die Fotograf*in versichert seine/ihre alleinige Urheberschaft der Bilder.“

    Außerdem sind folgende Aspekte bei einer Nutzung von KI-generierten Abbildungen grundsätzlich zu berücksichtigen:

    • Ohne Urheberschutz keine Exklusivität
    • Mangel an Originalität
    • Wettbewerber/Kunden dürfen theoretisch deine KI-generierten Abbildungen bearbeiten und für ihre Kommunikation verwenden
    • Urheberrechte/Drittrechte/Markenrechte könnten verletzt werden
    • Ähnlichkeiten mit echten Personen oder Marken sind nicht ausgeschlossen
  • LensCulture Jury Member

    LensCulture Jury Member

    Ich wurde eingeladen, um als Lensculture-Jurymitglied für den Portrait-Award 2021 mitzuwirken: Seeking new visions in portraiture.

    There was a great international jury meeting:
    Magdalene Keaney Senior Curator, Photographs NATIONAL PORTRAIT GALLERY United Kingdom Brent Lewis Photo Editor NEW YORK TIMES United States Chiara Marinai Senior Visuals Editor VANITY FAIR United States Oliver Schmitt Picture Editor SPIEGEL Germany Virginia Heckert Curator, Dept of Photography J. PAUL GETTY MUSEUM United States Francesca Marani Photo Editor VOGUE ITALIA Italy Roman Härer Creative Director PLAIN PICTURE Germany Jim Casper…

    Introducing 38 New Photographic Portrait Artists

    The 8th annual LensCulture Portrait Awards aim to discover and reward more than 35 photographers around the globe who are making exceptional photographic portraits today.
    These awards are open to photographers at all levels of experience, and all genres of portraiture are welcome — from professional studio shoots, to detailed environmental portraits, to casual candids. We’re open to all types of artistic approaches, too, including staged, fiction, fashion, metaphoric, self-portrait and conceptual work.
    Winners will enjoy career-changing opportunities including exhibition in New York, extensive media coverage, cash prizes and more. Scroll down to meet our expert international jury and read about our free entry option for single image submissions.
    Whether your portraits are traditional or eclectic, quirky or visionary — we want to see your work!