Tag: 10. Dezember 2025

  • Code of Conduct

    Was ist die Bedeutung von „Code of Conduct“ und was soll dieser bewirken?
    Ein „Code of Conduct“ ist ein Verhaltenskodex, der bestenfalls das erwartete Verhalten von Personen innerhalb einer Organisation, einer Gruppe oder einer Gemeinschaft festlegt. Dieser Verhaltenskodex dient dazu, sicherzustellen, dass alle Mitglieder oder Beteiligten respektvoll, ethisch und verantwortungsbewusst handeln.

    Typischerweise umfasst dieser Verhaltensstandards, die sich auf Themen wie Ethik, Integrität, Vertraulichkeit, Respekt, Fairness, Gleichbehandlung und professionelles Verhalten beziehen.
    Ein solcher Kodex kann auch Anleitungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum Umgang mit Konflikten und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften enthalten.

    Zentrale Punkte eines Code of conduct könnten folgende Punkte beinhalten:

    • Würde und Privatsphäre der abgebildeten Personen respektieren
    • Transparenz und faire Geschäftspraktiken gegenüber Kunden
    • Einhaltung von Urheberrechten
    • Kontinuierliche Weiterentwicklung der Fähigkeiten
    • Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt
    • Respekt gegenüber Diversität

    Organisationen, Unternehmen, Berufsverbände und sogar Online-Communitys können einen Code of Conduct entwickeln und implementieren, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder oder Beteiligten in Übereinstimmung mit den definierten Werten und Normen handeln.

    Wenige Artikel auf Webseiten, die im Kontext der Fotografie zu sehen sind, möchte ich gerne hier listen:
    Ethische Standards für den Journalismus: Pressekodex
    Magnum: Code of Conduct
    Bildagentur laif: laif zu KI
    Professional Photography Business network: CODE OF ETHICS

  • KI-generierte Abbildungen und das Copyright

    KI-generierte Abbildungen und das Copyright

    Der Versuch einer Zusammenfassung (Stand 12.12.2025)

    Status Quo aus rechtlicher Perspektive und aktuelle Rechtsprechung/EU-Richtlinien

    Das deutsche Urheberrecht (UrhG) führt noch keine spezifischen Gesetze zum Thema KI auf.
    Allerdings ist nach den Leitlinien § 44b UrhG „Data Mining/Trainieren“ einer KI nach deutschem Recht zulässig.
    NutzerInnen einer KI müssen allerdings § 23 UrhG beachten: „Es bedarf der Zustimmung des Urhebers eines Werkes, wenn man ein eigenes Werk veröffentlichen will, das dem ursprünglichen Werk nachempfunden ist.“

    Und dann gibt es noch den eigentlich wichtigsten Teil des Urheberrechtsgesetzes (§ 2 Abs. 2 UrhG): Nur persönliche Schöpfungen sind nach UrhG schützenswert.
    D.h: Ein menschliches Wesen muss das Werk geschaffen haben. Der menschliche Anteil an der Erschaffung des Bildes muss so groß ist, dass eine sogenannte „Schöpfungshöhe“ erreicht wird und der KI-Anteil völlig untergeordnet erscheint.

    Konsequenz

    Ein „Prompt“ ist keine kreative menschliche Entscheidung und wird nach dem UrhG nicht als persönliche Schöpfungshöhe betrachtet.
    KI-generierte Abbildungen unterliegen keinem Urheberschutz, soweit diese nur mit „Prompts“ erzeugt wurden.
    In anderen Ländern verhält es sich ähnlich: Auch die US-Gesetzgebung räumt den KI-generierten Abbildungen keinen Urheberrechtsschutz ein.

    Somit sind KI-generierte Abbildungen nicht schützenswert und im eigentlichen Sinne als „Freiwild“ zu bewerten.
    Jeder könnte die von einer beliebigen Person mit „Prompts“ generierten KI-Abbildungen selber nutzen, „ohne Gewähr“.
    Bis auf Weiteres, soweit keine neuen gesetzlichen Bestimmungen deutschlandweit und europaweit vereinbart werden, halten wir uns an das oben Beschriebene.

    Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Bildern

    Aktuell wird in der EU im Kontext der KI-Richtlinie (AI-Act) darüber diskutiert, inwieweit eine Offenlegung stattfinden soll. Es zeichnet sich ab, dass alle mit KI-erzeugten Abbildungen speziell gekennzeichnet werden müssen.

    Mit anderen Worten …

    Eine Bildagentur kann für ein Nutzungshonorar in dem eigentlichen Sinne nur Lizenzen anbieten, die urheberrechtlich geschützt sind.
    Somit sind KI-generierte Abbildungen ohne „Schöpfungshöhe“ für eine Bildagentur nicht geeignet, da schlichtweg kein Urheberrechtsschutz besteht.
    Wir möchten in diesem Kontext auf unserem gemeinsam unterzeichneten Vertrag unter § 2. 1.) verweisen: „Der/die Fotograf*in versichert seine/ihre alleinige Urheberschaft der Bilder.“

    Außerdem sind folgende Aspekte bei einer Nutzung von KI-generierten Abbildungen grundsätzlich zu berücksichtigen:

    • Ohne Urheberschutz keine Exklusivität
    • Mangel an Originalität
    • Wettbewerber/Kunden dürfen theoretisch deine KI-generierten Abbildungen bearbeiten und für ihre Kommunikation verwenden
    • Urheberrechte/Drittrechte/Markenrechte könnten verletzt werden
    • Ähnlichkeiten mit echten Personen oder Marken sind nicht ausgeschlossen
  • Kurzgeschichte DIGITALFOTOGRAFIE

    „Mit dem Aufkommen der Digitalfotografie schien die Materialität des analogen Mediums in Vergessenheit zu geraten: Film einlegen (begrenzt auf max. 36 Aufnahmen), der Kostenfaktor Entwicklung und Abzüge, Scans erstellen, die Lagerung/Archivierung und weitere mehr vordergründige Punkte, die im Rückblick eine einschränkende Wirkung hat ganz im Vergleich zur digitalen Fotografie:
    Unbegrenzt Knipsen solange der Akku ausreicht, »Mehr-Bilder-Mehr-Auswahl«, digitale Postproduktion eröffnete ganz neue Horizonte, kein umfangreiches und platznehmendes analoges Archiv mehr – stattdessen Millionen von Bilder auf nur einer Festplatte etc. Die analogen und offensichtlichen Ressourcen verschwinden aus dem Alltag.
    Der Kodak-Slogan von 1888 – »You press the button, we do the rest« – wird durch die Digitalfotografie ins Extreme getrieben und bekommt eine ganz neue Bedeutung: Die Nutzer:innen brauchen nur noch auf einen Smartphone-Bildschirm zu tippen oder einen Auslöser bestätigen, schon „erscheint“ wie aus dem Nichts ein Bild.“1

    Die erste Digitalkamera wurde bereits in den 1970er Jahren entwickelt: die Eastman Kodak Company leistete zu dieser Phase Pionierarbeit. Allerdings verlor Kodak den Anschluss an seine Wettbewerber durch den Vormarsch der Digitalfotografie Anfang des 21. Jahrhunderts.
    Schließlich musste die Eastman Kodak Company ein Insolvenz-Verfahren anmelden und ging als Anbieter für Drucktechnologie hervor.

    Es dauerte noch weitere zwei Jahrzehnte, bis sich die Digitalkamera Anfang der 1990er etablieren konnte.

    Den eigentlichen Hype und Durchbruch brachte 2007 aber ein anderes Medium: Das iPhone.

    Kleine Statistik zur Digitalfotografie

    • 2013 wurden bereits die meisten Fotografien mit dem Smartphone aufgenommen
    • 2021 waren es bereits über 90 Prozent aller digitalen Fotos
    • 2020 wurden mehr als eine Billion Bilder von Amateuren und Profis geschossen
    • Täglich werden bei Instagram bis zu 90 Millionen Fotos und Illustrationen eingestellt
    • Täglich werden auf Facebook 350 Millionen Bilder hochgeladen

    1Auszüge aus Boaz Levin, Esther Ruelfs, Tulga Beyerle: „Mining Photography, Der Ökologischer Fussabdruck der Bildproduktion“; erschienen bei Spector Books, 2022, ISBN 978-3-95905-632-8 S. 107 ff